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Kirchliche Amtshandlungen

Kirchliche Beerdigung

Die kirchliche Beerdigung ist die Bestattung mit einem Gottesdienst — offen für Mitglieder und oft auch für Nicht-Mitglieder.

Die kirchliche Beerdigung (auch: kirchliche Bestattung oder Trauerfeier) ist ein Gottesdienst anlässlich des Todes eines Menschen. Sie verbindet Trauer mit christlicher Hoffnung auf die Auferstehung.

Wer kann kirchlich beerdigt werden?

Evangelisch

Evangelische Kirchenmitglieder haben Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung. In vielen evangelischen Gemeinden werden auch Nicht-Mitglieder oder Konfessionslose kirchlich beerdigt — auf Wunsch der Angehörigen und nach Rücksprache mit dem Pfarramt.

Katholisch

Kirchenmitglieder erhalten die kirchliche Bestattung als Anspruch. Ausgenommen sein können:

  • Personen, die ausdrücklich aus der Kirche ausgetreten sind und keine Reue gezeigt haben
  • Personen, die ein kirchenloses Begräbnis gewünscht haben

In der Praxis sind die meisten Pfarreien offen und pastoral flexibel.

Ablauf einer kirchlichen Beerdigung

  1. Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt (durch Angehörige oder Bestatter)
  2. Traugespräch / Vorgespräch mit dem Pfarrer — Lebensgeschichte, Wünsche, Musikauswahl
  3. Trauerfeier in der Kirche oder Aussegnungshalle:
    • Eingangsmusik
    • Begrüßung und Gebet
    • Schriftlesung
    • Predigt (Ansprache über den Verstorbenen)
    • Fürbitten
    • Vaterunser
    • Segen
  4. Beisetzung am Grab (Erdbestattung) oder Urnenbeisetzung

Kosten

  • Pfarrer/in Honorar: 150–400 €
  • Kirchengebühr: 0–200 € (Mitglieder meist kostenlos)
  • Organist: 100–250 €
  • Alle anderen Kosten (Bestatter, Sarg, Grabstätte) entstehen unabhängig von der Kirche

Bestattungsformen in DACH

  • Erdbestattung: traditionell; zunehmend seltener
  • Feuerbestattung (Kremation): in Deutschland und der Schweiz weit verbreitet; die evangelische Kirche hat keine Einwände; die katholische Kirche akzeptiert sie, bevorzugt aber die Erdbestattung
  • Urnenbeisetzung: in Friedhöfen, Friedwäldern oder auf See

Kirchliche Beerdigung ohne Kirchenmitgliedschaft

Wer nicht Kirchenmitglied ist oder war, kann trotzdem eine kirchliche Trauerfeier erhalten — viele Pfarreien bieten dies gegen ein Entgelt an. Ein Gespräch mit dem Pfarramt klärt die Möglichkeiten.