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Kirchenmitgliedschaft

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist die formelle Abmeldung aus einer Kirche — in Deutschland beim Standesamt, in Österreich beim Gemeindeamt.

Der Kirchenaustritt ist die rechtliche Erklärung, mit der eine Person ihre Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft beendet. Er wird nicht bei der Kirche selbst, sondern bei einer staatlichen Behörde eingereicht.

Kirchenaustritt in Deutschland

Zuständige Behörde

Der Kirchenaustritt in Deutschland wird je nach Bundesland beim Standesamt, Amtsgericht oder einer anderen zuständigen Behörde erklärt. Seit 2020 ist der Austritt in vielen Bundesländern auch online möglich (z.B. über kirchenaustritt.de).

Kosten

Die Gebühren variieren je nach Bundesland: ca. 10–35 €. In Bayern etwa 12 €, in Nordrhein-Westfalen 30 €.

Wirkung

Der Austritt wird in der Regel zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem er erklärt wurde. Die Kirchensteuerpflicht endet damit.

Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • In einigen Bundesländern ist ein persönliches Erscheinen erforderlich

Kirchenaustritt in Österreich

In Österreich wird der Kirchenaustritt beim Gemeindeamt oder Magistrat des Wohnsitzortes erklärt. Es fallen Verwaltungsgebühren von ca. 15–30 € an. Die Erklärung muss persönlich abgegeben werden.

Kirchenaustritt in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung. Je nach Kanton erfolgt der Austritt beim Zivilstandsamt, Gemeindeamt oder direkt bei der Kirche. In manchen Kantonen ist kein formeller staatlicher Austritt nötig.

Folgen des Kirchenaustritts

Steuerlich

  • Keine Kirchensteuer mehr ab Folgemonat (Deutschland)
  • Kein Kirchenbeitrag mehr (Österreich)

Kirchlich-sakramental

Für Katholiken bedeutet der Kirchenaustritt laut Kirchenrecht den Verlust des Anspruchs auf:

  • Kirchliche Trauung
  • Kirchliche Beerdigung
  • Empfang der Sakramente
  • Taufpate sein

Evangelische Kirchen behandeln Wiederaufnahmen großzügiger — Ausgetretene können nach einem Gespräch wieder aufgenommen werden.

Kirchenaustritt rückgängig machen

Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. In der evangelischen Kirche oft mit einem Gespräch beim Pfarrer; in der katholischen Kirche gibt es einen formellen Wiedereintrittsritus.