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Kirchenmitgliedschaft

Kircheneintritt (Wiedereintritt)

Wer aus der Kirche ausgetreten ist oder nie Mitglied war, kann jederzeit (wieder) eintreten.

Der Kircheneintritt oder Wiedereintritt ist für alle Menschen möglich, die Mitglied einer Kirche werden möchten. Der genaue Weg hängt davon ab, ob jemand bereits getauft ist und welcher Konfession er beitreten möchte.

Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Wer bereits evangelisch getauft war und ausgetreten ist, kann jederzeit wieder eintreten. Meistens genügt:

  1. Ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin
  2. Eine Wiederaufnahmefeier (kurzer Gottesdienst oder im Gemeindekreis)
  3. Erneute Zahlung der Kirchensteuer ab dem Folgemonat

In manchen Landeskirchen gibt es auch eine schriftliche Erklärung ohne Gespräch.

Wiedereintritt in die Katholische Kirche

Die Wiederaufnahme in die Katholische Kirche erfordert etwas mehr:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt des Wohnortes
  2. Persönliches Gespräch mit dem Priester (oft mehrere Gespräche)
  3. Beichtgespräch und Lossprechung — der Kirchenaustritt gilt kirchenrechtlich als schwere Sünde
  4. Formeller Wiederaufnahmeritus in der Gemeinde

Eintritt ohne vorherige Taufe

Wer noch nie getauft wurde, muss zunächst die Taufe empfangen. Erwachsene werden in der:

  • Evangelischen Kirche: Taufgespräch, Taufunterricht, Taufe im Gottesdienst
  • Katholischen Kirche: Katechumenat — mehrstufiger Vorbereitungsweg (oft 1-2 Jahre), mit Aufnahme in der Osternacht

Konfessionswechsel

Wer von einer Konfession in eine andere wechseln möchte, tritt bei der bisherigen Kirche aus und tritt neu ein. Bei der Aufnahme eines bereits getauften Christen wird die Taufe in der Regel anerkannt — eine Wiedertaufe ist nicht erforderlich.

Kirchensteuer nach Wiedereintritt

Nach dem Wiedereintritt beginnt die Kirchensteuerpflicht ab dem nächsten Kalendermonat. Das Finanzamt wird automatisch informiert.