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Kirchenmitgliedschaft

Kirchgeld

Das Kirchgeld ist eine besondere Kirchensteuer für Kirchenmitglieder, deren Ehepartner nicht Mitglied einer Kirche ist.

Das besondere Kirchgeld (auch: glaubensverschiedene Ehe-Kirchgeld) ist eine Sonderform der Kirchensteuer in Deutschland. Es betrifft Kirchenmitglieder, die mit einem konfessionslosen oder nicht kirchensteuerpflichtigen Partner zusammenleben.

Warum gibt es das Kirchgeld?

Das Kirchgeld entstand als Ausgleichsregelung: Wenn ein Ehepaar zusammen veranlagt wird (Ehegattensplitting), aber nur ein Partner Kirchenmitglied ist, würde dieser Partner ohne Kirchgeld ggf. keine oder kaum Kirchensteuer zahlen — weil das Splitting das zu versteuernde Einkommen auf beide aufteilt.

Das Kirchgeld sichert, dass das Kirchenmitglied trotzdem einen Mindestbeitrag zur Kirchenfinanzierung leistet.

Wer zahlt Kirchgeld?

Kirchgeld wird erhoben, wenn:

  • Ein Ehepartner Kirchenmitglied ist
  • Der andere Ehepartner keiner Kirche angehört (oder einer Kirche ohne Kirchensteuerrecht)
  • Das Paar gemeinsam steuerlich veranlagt wird
  • Das gemeinsame Einkommen des nicht-kirchenangehörigen Partners höher ist als das des kirchenangehörigen Partners

Höhe des Kirchgeldes

Das Kirchgeld richtet sich nach einer Tabelle des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Bei einem gemeinsamen Einkommen von z.B. 60.000 € beträgt das Kirchgeld ca. 276 € pro Jahr. Die Kirchensteuer selbst (wenn aus eigenem Einkommen berechnet) wird angerechnet — es gilt immer der höhere Betrag.

Kirchgeld in Österreich und der Schweiz

In Österreich gibt es kein vergleichbares Kirchgeld — der Kirchenbeitrag wird individuell und unabhängig vom Ehepartner berechnet.

In der Schweiz variiert die Regelung je nach Kanton.

Kirchgeld vermeiden

Das Kirchgeld entfällt, wenn:

  • Das Kirchenmitglied aus der Kirche austritt
  • Das Paar auf die Zusammenveranlagung verzichtet (getrennte Veranlagung — oft steuerlich nachteilig)