Taufpate / Taufpatin
Taufpaten übernehmen bei der Taufe die geistliche Mitverantwortung für das Täufling — mit unterschiedlichen Anforderungen je nach Konfession.
Taufpaten (auch Paten, Taufpate oder Taufpatin) sind Personen, die bei der Taufe eines Kindes oder Erwachsenen eine geistliche Mitverantwortung übernehmen. Sie sollen den Getauften auf seinem Glaubensweg begleiten.
Die Rolle der Taufpaten
Taufpaten haben mehrere Aufgaben:
- Sie bezeugen die Taufe als Zeugen
- Sie verpflichten sich, für das geistliche Wohl des Täuflings zu beten
- Sie sollen den Täufling im Glauben unterstützen und begleiten
- Bei der Kindertaufe übernehmen sie stellvertretend das Taufbekenntnis
Voraussetzungen für Taufpaten
Evangelisch
- Getauft (evangelisch oder in anderer anerkannter Konfession)
- Konfirmiert (oder Erwachsenentaufe empfangen)
- In der Regel mindestens 16 Jahre alt
- Kirchenmitglied (in vielen Landeskirchen Voraussetzung, aber nicht überall streng gehandhabt)
Katholisch
- Vollständig in die Kirche aufgenommen (Taufe, Firmung, Erstkommunion)
- Mindestens 16 Jahre alt
- Selbst ein praktizierender Katholik (nicht aus der Kirche ausgetreten)
- Nicht der Elternteil des Täuflings
Ein evangelischer Christ kann als "Taufzeuge" an einer katholischen Taufe teilnehmen — aber nicht als vollwertiger Pate im kanonischen Sinn.
Anzahl der Taufpaten
- Evangelisch: 1 oder 2 Taufpaten
- Katholisch: 1 oder 2 (bei zweien: ein Mann und eine Frau)
Taufpate werden — was ist zu tun?
- Anfrage der Eltern annehmen
- Ggf. mit dem eigenen Pfarramt eine Patenbescheinigung (Taufzeugnis + Lebensumstände) ausstellen lassen
- An der Taufvorbereitung teilnehmen (Taufgespräch)
- Bei der Taufe anwesend sein und das Bekenntnis mitsprechen
Taufpate trotz Kirchenaustritt?
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann in der evangelischen Kirche in der Regel nicht als Taufpate fungieren — da die Kirchenmitgliedschaft eine Voraussetzung ist. In der katholischen Kirche gilt dasselbe: Ausgetretene sind als kanonische Paten ausgeschlossen.
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