Kirchliche Trauung
Die kirchliche Trauung ist die Eheschließung im Gottesdienst vor Gott und der Gemeinde — mit eigenen Voraussetzungen je nach Konfession.
Die kirchliche Trauung (auch: kirchliche Eheschließung oder Hochzeit in der Kirche) ist die Feier der Ehe im Gottesdienst. Sie ist von der standesamtlichen Trauung getrennt — in Deutschland, Österreich und der Schweiz muss die Ehe zuerst standesamtlich geschlossen werden.
Voraussetzungen
Evangelisch
- Mindestens ein Partner muss evangelisch getauft sein
- Ein Traugespräch mit dem Pfarrer vorab ist verpflichtend
- In manchen Landeskirchen auch konfessionsverbindende Trauungen mit Katholiken möglich
Katholisch
- In der Regel müssen beide Partner getauft sein (bei Nicht-Christen: Dispens nötig)
- Teilnahme an einem Ehevorbereitungskurs (Ehekatechese)
- Aufgebot in der Heimatpfarrei
- Gespräche mit dem Priester (mind. 1-3 Gespräche)
- Bei konfessionsverbindenden Ehen (z.B. evangelisch-katholisch): besondere Erlaubnis des Bischofs
Ablauf der Trauung
- Einzug ins Kirchenschiff (oft mit Orgelmusik oder Band)
- Begrüßung durch den Pfarrer/Priester
- Schriftlesung und ggf. Predigt
- Eheversprechen — die Ja-Worte vor Gott und der Gemeinde
- Ringtausch und Segensgebet
- Unterschrift im Kirchenbuch
- Auszug und Glückwünsche
Kosten einer kirchlichen Trauung
Die Kosten variieren je nach Kirche und Umfang:
- Pfarrer/in Honorar: 100–400 €
- Kirchengebühr: 50–300 €
- Organist: 100–250 €
- Blumenschmuck: 100–500 €
- Kirchenchor oder Band: 200–800 €
Viele Kirchen erheben keine Grundgebühr für Mitglieder — es fallen nur Honorare für Organisten und ggf. Küster an.
DACH-Besonderheiten
In Bayern und Österreich ist die kirchliche Trauung kulturell sehr verankert — viele Paare heiraten auch ohne regelmäßige Kirchenbesuch in der Kirche. In der Schweiz und in Norddeutschland ist die Standesamtliche Ehe als alleinige Feier weiter verbreitet.
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