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Kirchliche Amtshandlungen

Kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung ist die Eheschließung im Gottesdienst vor Gott und der Gemeinde — mit eigenen Voraussetzungen je nach Konfession.

Die kirchliche Trauung (auch: kirchliche Eheschließung oder Hochzeit in der Kirche) ist die Feier der Ehe im Gottesdienst. Sie ist von der standesamtlichen Trauung getrennt — in Deutschland, Österreich und der Schweiz muss die Ehe zuerst standesamtlich geschlossen werden.

Voraussetzungen

Evangelisch

  • Mindestens ein Partner muss evangelisch getauft sein
  • Ein Traugespräch mit dem Pfarrer vorab ist verpflichtend
  • In manchen Landeskirchen auch konfessionsverbindende Trauungen mit Katholiken möglich

Katholisch

  • In der Regel müssen beide Partner getauft sein (bei Nicht-Christen: Dispens nötig)
  • Teilnahme an einem Ehevorbereitungskurs (Ehekatechese)
  • Aufgebot in der Heimatpfarrei
  • Gespräche mit dem Priester (mind. 1-3 Gespräche)
  • Bei konfessionsverbindenden Ehen (z.B. evangelisch-katholisch): besondere Erlaubnis des Bischofs

Ablauf der Trauung

  1. Einzug ins Kirchenschiff (oft mit Orgelmusik oder Band)
  2. Begrüßung durch den Pfarrer/Priester
  3. Schriftlesung und ggf. Predigt
  4. Eheversprechen — die Ja-Worte vor Gott und der Gemeinde
  5. Ringtausch und Segensgebet
  6. Unterschrift im Kirchenbuch
  7. Auszug und Glückwünsche

Kosten einer kirchlichen Trauung

Die Kosten variieren je nach Kirche und Umfang:

  • Pfarrer/in Honorar: 100–400 €
  • Kirchengebühr: 50–300 €
  • Organist: 100–250 €
  • Blumenschmuck: 100–500 €
  • Kirchenchor oder Band: 200–800 €

Viele Kirchen erheben keine Grundgebühr für Mitglieder — es fallen nur Honorare für Organisten und ggf. Küster an.

DACH-Besonderheiten

In Bayern und Österreich ist die kirchliche Trauung kulturell sehr verankert — viele Paare heiraten auch ohne regelmäßige Kirchenbesuch in der Kirche. In der Schweiz und in Norddeutschland ist die Standesamtliche Ehe als alleinige Feier weiter verbreitet.